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   BFH, 09.04.2002 - VII B 287/01   

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https://dejure.org/2002,10602
BFH, 09.04.2002 - VII B 287/01 (https://dejure.org/2002,10602)
BFH, Entscheidung vom 09.04.2002 - VII B 287/01 (https://dejure.org/2002,10602)
BFH, Entscheidung vom 09. April 2002 - VII B 287/01 (https://dejure.org/2002,10602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberaterkammer - Steuerberater - Anordnung sofortiger Vollziehung - Widerruf - Verwaltungsakt

  • Judicialis

    FGO § 102; ; FGO § 69 Abs. 5 Satz 1; ; StBerG § 164a Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; sofortige Vollziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BFH, 09.04.2002 - VII B 287/01
    Die aufschiebende Wirkung der Klage ist in diesem Fall ein wesentliches Element eines wirksamen Rechtsschutzes i.S. von Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Juli 1973 1 BvR 23, 155/73, BVerfGE 35, 382).

    Im Hinblick auf diese Gewährleistung ist für die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheides ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über das Interesse hinausgeht, das den Widerrufsbescheid selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG in BVerfGE 35, 382; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 29. April 1974 IV C 21.74, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1974, 1294).

  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 09.04.2002 - VII B 287/01
    Das bisher nur unsubstantiierte Bestreiten von Tatsachen wie im Schriftsatz des Antragstellers vom 2. Juni 2001 reicht jedenfalls nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).

    Dies allein rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat in BFH/NV 2001, 69, m.w.N.) den Widerruf der Bestellung des Antragstellers als Steuerberater.

  • BFH, 08.08.1989 - VII B 69/89

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Aufforderung zur Abgabe der

    Auszug aus BFH, 09.04.2002 - VII B 287/01
    Richtig ist zwar, dass es in der Regel nicht ausreicht, das öffentliche Interesse lediglich mit den Gründen zu rechtfertigen, die auch für den Widerruf der Bestellung als Steuerberater maßgebend sind (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 1989 VII B 69/89, BFH/NV 1990, 275).
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

    Auszug aus BFH, 09.04.2002 - VII B 287/01
    Im Hinblick auf diese Gewährleistung ist für die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheides ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über das Interesse hinausgeht, das den Widerrufsbescheid selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG in BVerfGE 35, 382; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 29. April 1974 IV C 21.74, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1974, 1294).
  • FG Niedersachsen, 17.01.2007 - 6 V 519/06

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater aufgrund des mehrmonatigen

    Dabei können auch solche Umstände berücksichtigt werden, mit denen der Widerruf selbst begründet worden ist oder die erst im Nachhinein vorgetragen werden - vgl. § 102 Satz 2 FGO - (BFH-Beschluss vom 9. April 2002 VII B 287/01, BFH/NV 2002, 955 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 22.07.2003 - 6 V 636/02

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Widerruf der Bestellung als

    Es reicht aus, wenn sich dies aus den zugrundegelegten, nicht substantiiert bestrittenen Tatsachen bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur erforderlichen, aber auch notwendigen summarischen Prüfung der Ermessensentscheidung der Antragsgegnerin durch das Gericht ergibt (BFH-Beschluss vom 9. April 2002 VII B 287/01, BFH/NV 2002, 955).
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